ASB Sachsen-Anhalt fordert Reform der Pflegeversicherung und Verlängerung des Pflegerettungsschirms.
Pflegebedürftige, die am Ende ihres Lebens durch Pflege finanziell auf den Sozialstaat angewiesen sind, leiden psychisch und fühlen sich als Menschen zweiter Klasse.
Die Eigenanteile für die Pflege im Heim steigen weiter. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) müssen die Bewohner von Pflegeheimen Gesamtkosten von 2.015 Euro pro Monat im bundesweiten Schnitt tragen. Diese Kosten umfassen den von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Anteil an den Pflegekosten (den sog. Eigenanteil), die Investitionskosten und die Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Für Sachsen-Anhalt belaufen sich diese Kosten auf durchschnittlich 1436 Euro pro Monat.
Viele Heimbewohner können diesen Eigenanteil nicht mehr aufbringen und müssen dann Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Das sind Pflegebedürftige, die ihr Leben lang gearbeitet haben und am Ende ihres Lebens durch Pflege finanziell auf den Sozialstaat angewiesen sind. Sie leiden vor allem psychisch unter dieser Situation und fühlen sich als Menschen zweiter Klasse. Aus diesem Grund ist schon lange eine grundlegende Finanzreform in der Pflege im Gespräch.
Reformpläne wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sommer vorstellen, aufgrund der Corona-Krise soll nun im Herbst die Reformdiskussion starten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in den ASB-Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt fordert die Landesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Sachsen-Anhalt, Krimhild Niestädt eine schnelle und zuverlässige Finanzierung der Pflege noch in diesem Jahr: „Es ist sehr enttäuschend, dass die Reform der Finanzierung der Pflege momentan auf Eis liegt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte sie bereits vor einem Jahr angekündigt. Verschiedene Modelle sind seit zwei Jahren bundesweit in der Diskussion. Es steht zu befürchten, dass mit den anstehenden Verhandlungen der Einrichtungen mit den Kostenträgern die Pflege teurer wird und damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter ansteigen.“
Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in den letzten Wochen und Monaten mit den Auswirkungen des neuen COVID 19 Virus befassen müssen, die Situation täglich neu bewertet und mit Gesetzen und Verordnungen Pflegebedürftige und Beschäftigte im ambulanten und stationären Bereich soweit dies möglich war geschützt, versorgt und einen Pflege-Rettungsschirm gespannt.
„Die Ergebnisse gerade für den Bereich der Pflege sind sehr gut.“, so Krimhild Niestädt.„Die dringend benötigte Reform der Pflegeversicherung muss jetzt zügig verfolgt und zum Abschluss gebracht werden. Das liegt im Interesse aller Betroffenen. Vor dem Hintergrund der wahrscheinlich weiter ansteigenden Infektionszahlen fordere ich zudem die Verlängerung des Pflege-Rettungsschirmes über den September 2020 hinaus, um mit weiterhin bundeseinheitlichen Regelungen die Einnahmeausfälle sowie die Kostensteigerungen durch ein Plus an Hygienematerial teilweise zu kompensieren.“