Verbringen Sie bitte ein möglichst sicheres Osterfest zu Hause und vermeiden Sie unnötige Mobilität und Kontakte!
Ostern zu Hause im kleinen Familienkreis heißt es auch in diesem Jahr! Welche Regelungen im Land Sachsen-Anhalt gelten, das lesen Sie hier.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Osterfest im kleinen Familienkreis.
Seit Montag (29. März) gelten die neuen Corona-Regeln, die Bund und Länder eine Woche zuvor verabschiedet haben. Die bislang beschlossenen Öffnungsschritte im Handel, Dienstleistungs- und Kulturbereich bleiben bestehen. Jedoch wird weiterhin die Notbremse bei Inzidenzen über 100 gezogen. Jeder soll Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche haben.
Das gilt speziell für Sachsen-Anhalt bis zum 18. April 2021:
- Treffen von zwei Hausständen sind erlaubt, der Hausstand, der zu Besuch kommt, darf maximal aus fünf Personen bestehen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu
- Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-Studios und Fußpflege-Salons sind offen
- Termin-Shopping (Click&Meet) im Einzelhandel
- mit Termin sind Besuche in Museen, Galerien, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archiven und botanischen Gärten möglich
- Sport im Freien mit bis zu fünf Personen inklusive Trainer möglich, für Kinder und Jugendliche gilt eine maximale Personenzahl von 20
- bei Inzidenzen über 100 treten wieder strengere Regeln in Kraft (Notbremse)
(Stand 29.03.2021)