Kurzzeitpflege: Wir helfen, wenn die Familie Ferien macht
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, können die pflegebedürftigen Familienmitglieder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden. Oft geht das sogar am Urlaubsort.
Pflege und Urlaub lassen sich für pflegende Angehörige häufig nicht so leicht vereinbaren. Die Pflegeheime des ASB bieten deshalb Kurzzeitpflege an. Auch Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt ist in den Einrichtungen des ASB möglich.
Vor allem bei der Notwendigkeit von Pflege rund um die Uhr oder im Fall einer Demenzerkrankung ist eine stationäre Kurzzeitpflege während des Urlaubs des pflegenden Angehörigen sinnvoll.
Was viele nicht wissen: Der Pflegebedürftige kann auch am (inländischen) Urlaubsort in der Kurzzeitpflege untergebracht werden. Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und der häuslichen Krankenpflege bleibt nämlich auch am Ferienziel erhalten – solange es in Deutschland liegt.
Egal, ob die Einrichtung in der Nähe des eigenen Wohnortes oder am Ferienziel liegt, Kurzzeitpflege bedeutet gerade für Angehörige von schwer Pflegebedürftigen eine große Entlastung. Können die zu pflegenden Familienmitglieder während der Ferien zu Hause wohnen bleiben, gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Art „ASB-Vertretung" anzufordern: Die Verhinderungspflege.
Übrigens: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.